Gebühr für Fehlalarme in NRW abgeschafft

Das Auslösen eines Falschalarms bei der Polizei kann Hausbesitzer unter Umständen teuer zu stehen kommen. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat sich nun dazu entschlossen, die entsprechenden Regeln zu ändern.

Wenn die Polizei zur Jagd auf Verbrecher ausrückt und sich das damit verbundene Kriminaldelikt später als technischer Fehler der eigenen Alarmanlage entpuppt, kann das überaus teuer für den Verursacher werden. Hausbesitzer in NRW können in diesem Zusammenhang aufatmen. Laut neue Rechtsprechung müssen sie nicht mehr nach einem Fehlalarm für den Polizeieinsatz aufkommen, wie die Nordrhein-Westfälische Landesregierung am vergangenen Samstag in einer offiziellen Stellungnahme mitteilte.

Bislang bis zu 110€ Gebühr bei Fehlalarmen fällig

Bislang wurden den Auslöser von Fehlalarmen mittels Gebührenbescheid ein Betrag von 110 Euro nach dem nicht notwendigen Polizeieinsatz berechnet. Mit den Worten „Moderne Sicherheitstechnik ist ein wichtiges Mittel gegen Einbruchskriminalität“ teilte NRW-Innenminister Ralf Jäger seine Auffassung zum aktuellen Beschluss der Öffentlichkeit mit. Es sei kontraproduktiv, wenn Hausbesitzer bei jedem Fehlalarm zur Kassen gebeten werden. Frei nach dem Motto „Besser einmal mehr, als einmal zu wenig“ befürwortet die Mehrheit der politischen Entscheider das neue Regelwerk.

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Falschalarm um eine Verständigung von Sicherheitskräften von Polizei und/oder Feuerwehr, für deren Einsatz es aufgrund einer in Wirklichkeit nicht vorhandenen Gefahrenlage keinen Bedarf gibt. Bereits sehr mehreren Jahren befasst sich die Rechtsprechung mit diesem komplexen Thema. Kern der Diskussionen sind beispielsweise Alarmanlagen oder Rauchmelder, welche ohne ersichtlichen Grund ein Signal an die zuständigen Behörden sendeten.

Lauf Paragraph 145 des Strafgesetzbuches sind Personen, die einen Fehlalarm auslösen, für den entstandenen Aufwand schadenersatzpflichtig. Ist der Vorwurf des Vorsatzes allerdings nicht belegbar, wird technisches Versagen unterstellt, wodurch die Kosten für den Einsatz von Polizei- und Löschkräften auf die Allgemeinheit umzulegen sind. Bislang stellte die Polizei von NRW stets
einen Gebührenbescheid von 110 Euro für Falschalarme aus. Durch den neuen Beschluss gehört diese Maßnahme nun der Vergangenheit an.

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