6 Maßnahmen gegen Einbruch durch Fenster und Türen – Gastbeitrag der Polizei Köln

Wir bei Stromondo lieben unsere smarten Häuser. Darum ist uns der Schutz vor ungebetenen Gästen ein zentrales Thema. Daher freuen wir uns, mit der Polizei Köln einen Ansprechpartner gefunden zu haben, dem dieses Thema auch wichtig ist. Weiter geht es in der Serie über Einbruchschutz mit:

Sicherungsmöglichkeiten für Fenster und Fenstertüren

Polizeiliche Erkenntnisse besagen, dass über 80 % der Einbrüche in Wohnungen bzw. Häuser durch Fenster und Fenstertüren erfolgen. Aus diesem Grunde möchten wir in dem Beitrag verschiedene Möglichkeiten aufzeigen, solche Elemente sinnvoll gegen Einbruch zu sichern.

Risikoabhängig sind folgende Sicherungsvarianten möglich:

1. Einbruchhemmende Fenster und Fenstertürelemente
2. Aufschraubbare Sicherungen für Fenster, Terrassen- & Balkontüren
3. Im Falz eingelassene Sicherungen für Fenster, Terrassen- & Balkontüren
4. Sicherungsmöglichkeiten von Glasflächen
5. Einbruchhemmende Rollläden
6. Gitter, Gittertüren, Roll- und Scherengitter

1. Einbruchhemmende Fenster und Fenstertürelemente nach DIN EN 1627 – 1630

Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten und beim Austausch alter oder beschädigter Fenster und Fenstertüren empfehlen wir grundsätzlich den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fensterelemente. Sie verhindern im geschlossenen, verriegelten und abgeschlossenen Zustand Einbruchsversuche mit körperlicher Gewalt und/oder definierten Werkzeugen für eine bestimmte genau definierte Zeit (Widerstandszeit). Einbruchhemmende Fensterelemente werden in unterschiedlichen Widerstandsklassen (RC 1 – RC 6) angeboten, je höher die Widerstandsklasse, desto größer die einbruchhemmende Wirkung.

Die Widerstandsklasse 1 wird von Seiten der Polizei nicht empfohlen, da sie keine Anforderung an die Einbruchhemmung enthält.

Bei einem geprüften, zertifizierten, einbruchhemmenden Fensterelement sind sämtliche Komponenten wie Rahmen, Profile, Fensterflügel, Verschlusseinrichtungen, Verglasung, Montage etc. aufeinander abgestimmt und bieten so den gewünschten Einbruchschutz. Der Widerstandszeitwert wird erheblich verlängert. Die Fenster müssen nach Montageanleitung des Herstellers eingebaut werden.

Lassen Sie sich die Werks- und die Montagebescheinigung unbedingt aushändigen!

2. Nachrüstbare Sicherungen für Fenster, Terrassen- und Balkontüren gem. DIN 18104 Teil 1 – aufschraubbare Nachrüstsicherungen

Eine hohe Einbruchhemmung beim Nachrüsten kann man durch aufschraubbare Zusatzschlösser erreichen, wenn diese nach DIN 18104 Teil 1 geprüft und zertifiziert (s. o.) sind und sie nach den Empfehlungen der Norm entsprechend fachgerecht positioniert und montiert sind. Hierbei werden die Zusatzschlösser auf den Fensterflügel bzw. auf den Rahmen angebracht.

Zu beachten ist hierbei, dass die Fenster und Fenstertüren rundum gesichert werden. Je 1 m Fenster- oder Türhöhe sollte auf jeder Seite mindestens ein Nachrüstprodukt montiert sein. Ein einzelnes Schloss ist alleine nicht in der Lage, den notwendigen Zeitwiderstand für das gesamte Element herzustellen.

Schiebetüren sollten grundsätzlich durch eine passgenaue Blockierleiste gesichert werden, die am Boden des festen Glasteils eingelegt wird und ein Verschieben der Tür verhindert. Gegen den Hebelansatz an der Öffnungsseite sollten zusätzlich geeignete Zusatzschlösser fachgerecht montiert werden.

3. Nachrüstbare Sicherungen für Fenster, Terrassen- und Balkontüren gem. DIN 18104 Teil 2 – im Falz eingelassene Nachrüstprodukte

Ebenso erhalten sie eine hohe Einbruchhemmung durch in die Falz eingelassene Nachrüstprodukte, wenn diese nach DIN 18104 Teil 2 geprüft und zertifiziert (s. o.) sind und sie fachgerecht montiert sind (s. o.). Hierbei wird der gesamte Beschlag des Fensters gegen einen einbruchhemmenden Beschlag (mit Pilzkopfzapfen) ausgetauscht. Gefährdungsspezifisch stellt der Austausch der Glasfüllung eine zusätzliche Option dar.

Beachten sie bitte folgendes:

  • Die o. g. Nachrüstungen gem. DIN 18104 Teil 1 + 2 bieten keinen Schutz gegen das Einsteigen durch zerstörte oder entfernte Fensterscheiben.
  • Ein abschließbarer Fenstergriff alleine bietet keinerlei Schutz gegen das Aufhebeln der Fenster-/türen.

4. Sicherungsmöglichkeiten von Glasflächen gem. DIN EN 356 ( DIN EN 1063)

Im privaten Bereich ist der Einbruch durch eingeschlagene Fensterscheiben eher die Ausnahme (<1%). Häufiger werden in Höhe des Fenstergriffs Löcher in die Scheibe geschlagen, um den (nicht verschlossenen Griff) von außen dann zu öffnen (<7%).

5. Einbruchhemmende Rollläden gem. DIN V ENV 1627 / VDS 2534 / BuVerb „R+S“

Die massivste Form der mechanischen Sicherung ist die Vergitterung von Fensterflächen. Im privaten Bereich werden in der Regel vergitterte Fenster nicht angegriffen.

 6. Gitter, Gittertüren, Roll- und Scherengitter

Grundsätzlich stellt die Vergitterung von Fenstern die massivste Art der Sicherung dar. Wichtig ist es, den Einbau gemäß Montagevorgaben erfolgen zu lassen. Gitter benötigen einer massiven Verankerung im Mauerwerk. Ein in der Dämmung montiertes Gitter bietet i.d.Regel keine adäquaten Einbruchhemmung. Einbruchhemmende Gitterelemente richten sich nach der DIN EN 1627 (RC2-6).

 

 

 

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