5 Punkte die bei der Planung einer Überwachungskamera zu beachten sind

Die aktuelle Nachrichten-Berichterstattung bezüglich der Sicherheitslage von Gebäuden ist alarmierend: Einbruch ist ein boomendes Geschäft. 50 Prozent Zuwachsrate in acht Jahren. Eine lächerlich geringe Aufklärungsquote von 16 Prozent. Die Politik reagiert mit einem Subventionsprogramm, um Bauplaner sicherheitstechnisch zu stimulieren.

Die Planung neuer Gebäude findet stets in einem besonderen Spannungsfeld statt. Für den Architekten stehen wichtige Aspekte wie Funktionalität der Raumplanung und zeitgemäße Ausgestaltung im Betrachtungsfokus. Doch moderne Bauprojekte erfordern einen erweiterten Blickwinkel. Geht es doch im Sinne der Personensicherheit wie der Zukunftssicherheit um mehr als Architektur-Design. Entscheidend für eine „runde Lösung“ ist die Umsetzung von Bestimmungen des Gesetzgebers, die umsichtige Einbindung absehbarer Zukunftsentwicklungen und nicht zuletzt die professionelle Einbindung moderner Sicherheitstechnik, bereits in der Projektierungsphase. Dieser Beitrag beschreibt die Planung von Überwachungskameras in 5 Punkten.

Punkt 1: Bestandsaufnahme der Risiken

Ein Risikoprofil bildet die Grundlage für Planungssicherheit. Dies gilt besonders bei der Planung und Implementierung wirkungsvoller Überwachungskameras im Rahmen des Bauprojekts. Standort, Lage, Zweckbestimmung und geplante technische Ausführung bergen für jedes Bauprojekt individuelle Risiko-Potenziale. Eine professionelle, umsichtige Bestandsaufnahme der Sicherheitsrisiken bildet die Grundlage für die Implementierung maßgeschneiderter Sicherheitstechnik. Erfahrene Planer untersuchen die Schwachstellen aus der Perspektive eines Eindringlings: Wie viel Zeit ist erforderlich, um in das Gebäude einzudringen? Welche Zutritts-Kontrollschritte und Hindernisse sind einer wirkungsvollen Verzögerung dienlich? Anhand dieser Schwachpunkt-Analyse werden sinnvolle Akzente bei Prävention und Kameraüberwachung gesetzt und mit dem Bauplanungsteam abgestimmt.

Punkt 2: Rahmenbedingungen durch Normen

Neben den für Bauplaner obligatorischen Bestimmungen rund um Elektrik, Abwasser, Klima und Brandschutz sind die Bestimmungen rund um die Planung der Überwachungstechnik ein weiteres, komplexes Wissensgebiet. Vor dem Hintergrund von Persönlichkeitsrechten und Datenspeicherungsrichtlinien für die Videoaufzeichnung ist eine sorgfältige Planung unerlässlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Zuge des Bauprojekts ein hoher Sicherheits- und Überwachungsstandard erforderlich ist.
Bei der Integration von Überwachungskameras und Videoüberwachungssystemen helfen die praxisorientierten Hinweise, wie sie in Teil 7 der Norm DIN EN 50132 in einer aktualisierten Form dokumentiert sind. Diese Bestimmungen liefern dem Sicherheits-Integrator bei seiner Planung rund um Videoüberwachungsanlagen für Gebäude eine solide Grundlage. Sie beinhaltet Empfehlungen über die Auswahl und Planung von CCTV, liefert Grundlagen zu Installation, Inbetriebnahme und Wartung. Die Neuauflage informiert darüber hinaus über Anforderungen an moderne IP-Videosysteme. Die Bestimmungen dieser als DIN = Deutsche Industrienorm und EN = Euronorm fest gelegten Ausführungsgrundlagen beleuchten den Umgang mit Überwachungskameras in allen Schritten, von der Planung bis zur Inbetriebnahme.

Punkt 3: Berücksichtigung von Zukunftsaspekten

Bei der Planung von Sicherheits- und Überwachungssystemen empfiehlt es sich, absehbare künftige Entwicklungen im Auge zu behalten. Sind weitere künftige Gebäude-Baustufen vorgesehen, so empfiehlt sich im Sinne der Skalierbarkeit der Sicherheitssysteme eine modulare Planungsstrategie. Auch veränderte Mitarbeiterzahlen sowie die fortschreitenden Digitalisierungsprozesse sind relevante Faktoren für eine ambitionierte und zukunftssichere Planung eines Sicherheitskonzepts in der Bauprojektphase. Weitsichtige Planung stellt sicher, dass Systemintegration – beispielsweise der sich dynamisch entwickelnde Bereich der Brand- und Einbruchmeldesysteme sowie Videoverwaltungssysteme – und künftige Technologien zur Systemvereinheitlichung implementiert werden können.

Punkt 4: Grafische Planungswerkzeuge für Sicherheitsanlagen

Dank moderner 3D-Planungs-Software lassen sich Überwachungskamerasysteme bereits in der Bauplanungsphase am Computer strategisch sinnvoll in den Architektenplan einbinden und dreidimensional darstellen. Selbst die grafische Darstellung der Video-Erfassungsbereiche ist gegeben. Diese Technik spart Zeit und Geld.

Punkt 5: Installationsphase „Sicherheitstechnik“

Bei dieser Vorgehensweise werden die vorgesehenen Überwachungsareale der vorgesehenen Überwachungskameras bereits in der Bauplanungsphase überschaubar dargestellt. Schwachpunkte sind für den erfahrenen Sicherheitsintegrator ersichtlich, und eine erforderliche Optimierung kann vor Baubeginn kostenneutral erfolgen. Damit sind die Grundlagen für eine reibungslose Installation gelegt.

Fazit

Die Planung von Gebäudearchitektur und Überwachungskameratechnik sollte gleichzeitig und sozusagen „aus einem Guss“ erfolgen. Die verzahnte Zusammenarbeit von Architekt, Sicherheitsintegrator und Datenschutz schafft flexible, zukunftssichere Lösungen zu moderaten Kosten. Ein wirkungsvoller Schutz von Bewohnern, Mitarbeitern und Vermögenswerten ist der Lohn dieser umsichtigen Planung.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.