30 Tage Test-Garantie – Garantiebestimmungen

Stromondo (nachfolgend „Unternehmen“) möchte, dass der Gebäude-/Wohnungseigentümer/berechtigte Nutzer von Räumlichkeiten, in denen Stromondo eine ABUS Security Center Alarmanlage vom Typ Secvest installiert (nachfolgend „Kunde“) zufrieden ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Endkunde die ABUS Alarmanlage vom Typ Secvest zurückgeben. Stromondo demontiert die Alarmanlage – gratis!

Stromondo garantiert dem Kunden im Rahmen eines vertraglichen Rücktrittrechts nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass er vom Vertrag betreffend die Lieferung und Montage einer ABUS Security Center Alarmanlage vom Typ Secvest,  die Stromondo in den Räumlichkeiten des Kunden installiert hat, innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen (Testphase = Garantiefrist) ab Fertigstellung und Übergabe der entsprechenden Alarmanlage und der damit zusammenhängenden Installationsarbeiten durch Stromondo ohne Angabe von Gründen außerhalb des gesetzlichen Rücktrittsrechts zurücktreten kann.

Im Anschluss an den gegenüber Stromondo erklärten Rücktritt wird Stromondo sämtliche Bestandteile der installierten Alarmanlage abbauen und zurücknehmen. Im Gegenzug dazu erhält der Kunde den in der Rechnung von Stromondo ausgewiesenen Betrag für alle Rechnungsbeträge für die ABUS Produkt-Hardware außer den Installationskosten, also insbesondere die reinen Produkt-Kosten zurück. Lediglich die Installationskosten hat der Endkunde also in diesem Fall zu tragen. Diese werden nicht zurück erstattet.

1. Garantiefrist

Die Frist, innerhalb derer der Endkunde vom Vertrag mit Stromondo betreffend die Lieferung und Installation einer Alarmanlage der Marke ABUS Security Center zurücktreten kann, beträgt 30 Tage ab Fertigstellung der Installationsarbeiten und Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Kunden.

2. Garantiefall

Ein Garantiefall im Sinne dieser Garantiezusage liegt vor, sobald der Endkunde von seinem garantierten Rücktrittsrecht Gebrauch macht.

3. Garantieleistung, Garantiefrist, Voraussetzungen für die Geltendmachung der Garantieleistung und Ausschlüsse

Im Garantiefall wird Stromondo nach Terminvereinbarung mit dem Kunden sämtliche Bestandteile der ABUS Security Center Alarmanlage inklusive Verkabelung aus den Räumen des Kunden auf eigene Kosten entfernen. Die Garantieleistung ist auf die Deinstallation der zuvor gelieferten und installierten ABUS Security Center Alarmanlage und ihrer Bestandteile und die Rücknahme aller damit verbundenen und zuvor gelieferten Bestandteile beschränkt.

Ein Ersatz von Installationskosten, wie insbesondere Arbeitsleistung oder sonstige mit der Installation verbundenen Leistungen von Stromondo sind nicht Bestandteil der Garantieleistung und können aus der Garantiezusage nicht hergeleitet werden. Ein Schließen oder Verputzen eventuell im Zusammenhang mit der Installation und Demontage der Alarmanlage und ihrer Bestandteile gebohrten Löcher und sonstiger Eingriffe in die Bausubstanz erfolgt nicht. Insoweit stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gegen Stromondo zu, soweit aus Installations- und Demontagearbeiten folgende Beeinträchtigungen auf Tätigkeiten durch Mitarbeiter von Stromondo zurückgehen, die dem Stand der Technik entsprechen und für Installation und Demontage der Alarmanlage erforderlich waren.

Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn

  • das Alarmanlagensystem und seine einzelnen Bestandteile unbeschädigt sind,
  • der Kunde Stromondo innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen nach Zugang der Rücktrittserklärung bei Stromondo die Demontage der Alarmanlage vom Typ Secvest insbesondere durch Gewährung des Zugangs in die maßgeblichen Räumlichkeiten ermöglicht.

Geltendmachung der Garantieleistung:

Der Rücktritt und damit die Geltendmachung der Garantieleistung durch den Kunden können persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen. Ansprüche aus dieser Garantie setzen ferner voraus, dass der Kunde Stromondo den Rechnungsbeleg über die Lieferung und die Installation der ABUS Security Center Alarmanlage in den betreffenden Räumen vorlegt.

Die Kosten einer eventuell erforderlichen Prüfung des Garantieanspruches übernimmt der Kunde. Diese Garantie gilt in dem vorstehend genannten Umfang und unter den oben genannten Voraussetzungen (einschließlich der Vorlage des Kaufnachweises auch im Falle der Weiterveräußerung) für jeden späteren Eigentümer des betroffenen Gebäudes/der betroffenen Räume innerhalb der Garantiefrist.

4. Schlussbestimmungen

Gesetzliche oder sonstige vertraglich vereinbarten Ansprüche des Kunden aus dem Vertragsverhältnis mit Stromondo im Zusammenhang mit der Lieferung der ABUS Security Center Alarmanlage, die über die vorliegende Geld-zurück-Garantie hinausgehen, sind von dieser Garantie unberührt.

Sollte eine Bestimmung dieser Garantieerklärung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Garantieerklärung hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen; die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dieser Garantie ist der Sitz von Stromondo. Soweit zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von Stromondo.

Stromondo im Dezember 2016